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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Stand: Dezember 2019

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1 a) Allen mit by.e GmbH abgeschlossenen Lieferverträgen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Bestellungen des Käufers gelten erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.

1 b) Mit in Kraft treten einer neuen Preisliste verlieren frühere Preislisten ihre Gültigkeit. Bei Preisänderungen durch Vorlieferanten behalten wir uns Preisanpassungen vor.

1 c) Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung und Bezugnahme auf die Abweichung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die by.e GmbH zulässig.

1 d) Preisangaben und Angebote in Prospekten, Anzeigen und im Online-Angebot sind freibleibend und unverbindlich.

 

§ 2 Produkte

2 a) Wir behalten uns vor, an unseren Produkten jederzeit technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, ohne vorherige Information vorzunehmen. Ausgelieferte Produkte können daher von der Darstellung in Verkaufsunterlagen abweichen.

2 b) Wir behalten uns vor, die Herstellung einzelner Produkte jederzeit ganz einzustellen oder diese durch neue zu ersetzen.

 

§ 3 Lieferung

3 a) Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behörd- liche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie Nichtbelieferung durch unsere Vorlieferanten entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- und Abladezeiten einzubehalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

3 b) by.e GmbH räumt seinen Kunden das Recht ein, von Kaufverträgen zurückzutreten, wenn der zugesagte Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Eine erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

3 c) by.e GmbH ist zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät.

 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

4 a) Die Listenpreise sind Nettopreise und verstehen sich ab Saarbrücken, zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung und Mehrwertsteuer.

4 b) Die Berechnung erfolgt nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

4 c) Wenn nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.

4 d) Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung an dem auf die Fälligkeit folgenden Tag ein. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe, mindestens aber in Höhe der tatsächlich berechneten Bankzinsen, in Rechnung zu stellen.

4 e) Der Käufer trägt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Bezahlung, Bankgebühren, Bankspesen, Wechselkursverlusten und Transfer (im Export) stehen.

4 f) Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur zulässig, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen handelt.

 

§ 5 Versand

5 a) Der Versand erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers.

5 b) Wenn vom Käufer keine Anweisungen vorliegen, wählen wir Verpackung und Versand nach bestem eigenem Ermessen.

5 c) Für die Auslegung internationaler Handelsklauseln wie CIP, DAP, etc. gelten die jeweils neuesten Fassungen der "Incoterms".

5 d) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald von uns der Versand eingeleitet wurde.

5 e) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

 

§ 6 Haftung, Gewährleistung

6 a) Soweit Sendungen auf Gefahr von by.e GmbH geliefert werden, sind etwaige Transportschäden sofort bei Anlieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen. Wir erstattet in diesem Fall alle Schäden, welche von der Transportversicherung anerkannt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle einer Selbstabholung unverzüglich zu prüfen und mindestens stichprobenweise, repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen.

6 b) Etwaige Fehlmengen werden durch Nachlieferung oder Gutschrift ausgeglichen.

6 c) Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn diese der by.e GmbH innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich angezeigt werden.

6 d) Berechtigte Mängelrügen beseitigen wir durch Neulieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl.

6 e) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Teile, welche normalem Verbrauch oder Abnutzung ausgesetzt sind, ferner Beschädigungen, welche durch Überlastung oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

6 f) Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6 g) Bei Mängeln an gelieferter Ware liefert die by.e GmbH Ersatz nach eigener Wahl oder bessert nach. Drei Nachbesserungen sind zulässig. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere für jede Art von Folgeschäden für den Käufer, sind ausgeschlossen. Die Haftung erfolgt nur in Höhe der Ersatzleistung. Der Käufer trägt die Kosten für Rücksendung von Ware.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7 a) Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie Refinanzierungs- und Umkehrwechseln – beglichen hat.

7 b) Der Käufer, sofern er als Wiederverkäufer tätig ist, ist selbstverständlich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen. Forderungen an Dritte, welche hieraus resultieren, tritt der Käufer bis zum Eigentumsübergang an uns ab. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Käufers durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf an uns ab. Zu den Forderungen aus einem Weiterverkauf zählt auch die Forderung gegen die Bank, die im Rahmen des Weiterverkaufs ein Akkreditiv zugunsten des Wiederverkäufer eröffnet oder bestätigt. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

7 c) Der Käufer, sofern er als Wiederverkäufer tätig ist, ist bei Zahlungsrückstand gegenüber by.e GmbH verpflichtet, seine Kunden über die Abtretung aller Forderungen an uns zu informieren und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

8 a) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten, die sich aus den mit Käufern abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergeben ist Saarbrücken/Deutschland. Etwaige Streitigkeiten werden mit bindender Wirkung nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts entschieden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Saarbrücken/Deutschland.

8 b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.

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